Zustellung des "Rheinisch-Westfälischen-Jägers" (RWJ)
Die Verbandszeitung des LJV-NRW, der RWJ, erscheint Anfang jeden Monats und wird an Mitglieder der KJS Euskirchen verteilt mit Ausnahme der Mitglieder, die in der KJS Euskirchen als Doppelmitglied KJS (Zweitmitglied) eingetreten sind. Diese erhalten den RWJ durch die KJS, bei der sie aufgrund ihrer Erstmitgliedschaft gemeldet sind.
Mitglied werden - bitte Mitgliedsantrag ausdrucken, ausfüllen und mit Unterschrift an die genannte Adresse senden. Informationen über den Landesjagdverband NRW hier.
Pflege
der Mitgliederdaten
Es ist wichtig, dass jede Änderung von Adresse, Konto und natürlich Kündigung der Geschäftsstelle mitgeteilt wird.
Nur hier – und nicht beim LJV / DJV oder gar dem Landwirtschaftsverlag (RWJ) – werden diese Daten verwaltet. Wir bitten nochmals um Mitarbeit und Mitteilung an die Geschäftsstelle, wenn irgendwelche Ungereimtheiten auftreten wie ausbleibende Zustellung des RWJ oder Treuenadeln oder anderes.
Adressdaten für den Versand des RWJ müssen wir bis zum 13. des Vormonats dem Landwirtschaftsverlag mitteilen.
Eingang der Beiträge
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung appellieren wir nochmals an diejenigen, die noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, dies bitte nachzuholen. Dadurch sparen Sie Zeit und Überweisungsgebühren.
Hier können Sie auch die Einzugsermächtigung herunterladen:
Beitragsstaffel Stand 2006
| Vollmitglieder | 70,00 EUR |
| Doppelmitglieder KJS | 35,00 EUR |
| Mitglieder > 80 J | beitragsfrei |
| Mitglieder > 50 J Mitgliedschaft | beitragsfrei |
| Schüler, Studenten, AuszuBi < 25 J | beitragsfrei; Nachweis erforderlich |
| Mitglieder < 25 J | 35,00 EUR |
| Mitglieder < 18 J | beitragsfrei |
Beendigung der Mitgliedschaft
Gem. der Satzung der KJS endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des Jahres, wenn die Kündigung bis zum 30.09. bei der Geschäftsstelle der KJS eingegangen ist.